Ordnung über die Benutzung der Kreisvolkshochschule Harz / Entgeltordnung / Widerrufsbelehrung

1 Allgemeines

  1. Die Kreisvolkshochschule Harz GmbH (nachfolgend „KVHS“ genannt) dient der Information, Fortbildung und Freizeitgestaltung aller Bevölkerungskreise. Sie bietet ein breites Spektrum an Weiterbildung.
  2. Die KVHS ist eine Institution, die grundsätzlich dem Auftrag der Erwachsenenbildung verpflichtet ist. Kinder und Jugendliche können an Veranstaltungen nur dann teilnehmen, wenn dies aus der Veranstaltungsankündigung ausdrücklich hervorgeht.
  3. Die Kreisbibliothek Harz (nachfolgend "Bibliothek" genannt) ist ein Fachbereich der KVHS und unterliegt einer gesonderten Benutzerordnung.
  4. Die KVHS erhebt für die Teilnahme an Veranstaltungen Entgelte. Die Entgelte für einzelne Leistungen sind in der jeweils gültigen Entgeltordnung geregelt.

 2 Anmeldungen

  1. Der Veranstaltungsbesuch ist in der Regel nur mit vorheriger Anmeldung möglich.
  2. Die Teilnehmer können sich für unsere Veranstaltungen persönlich, telefonisch, schriftlich oder online anmelden.
  3. Jede Anmeldung zu den Veranstaltungen der KVHS ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des Entgelts.
  4. Bei planmäßiger Durchführung der Veranstaltung erfolgt keine Benachrichtigung.
  5. KVHS erfasst zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben von den angemeldeten Teilnehmern folgende Daten: Name, Vorname, Geburtsdatum, aktuelle Wohnanschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Geschlecht, Daten der belegten Bildungsveranstaltungen. Die erhobenen Daten werden elektronisch gespeichert und nach den ausgelegten datenschutzrechtlichen Grundsätzen (insbesondere in Hinblick auf die DSGVO) behandelt.

 3 Vertragsabschluss

  1. Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrags werden vertragliche Rechte und Pflichten nur zwischen der KVHS als Veranstalterin und den Teilnehmern begründet. Der Teilnehmer kann das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person begründen. Diese ist der KVHS namentlich zu benennen. Für diese Teilnehmer gelten ebenfalls die gleichen Vertragsbedingungen der KVHS.
  2. Der Inhalt der Veranstaltungen der KVHS ergibt sich ausschließlich aus der Veranstaltungsbeschreibung des Programms. Mündliche Zusagen oder Beschreibungen sind nicht verbindlich. Die Dozenten sind zu individuellen Absprachen nicht berechtigt.
  3. Die KVHS behält sich vor, Veranstaltungen durch einen anderen Dozenten durchführen zu lassen. Aus sachlichen Gründen behält sich die KVHS vor, Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung oder einzelner Kurstermine zu ändern.
  4. Studienreisen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der KVHS. Insoweit tritt die KVHS nur als Vermittler auf. Es gelten die jeweiligen AGB des Reiseveranstalters.

 4 Rücktritt der KVHS, Kürzung der Veranstaltungsdauer, Veranstaltungsabsage

  1. Veranstaltungen kommen nicht zustande und können von der KVHS bis zum 3. Tag vor der Veranstaltung abgesagt werden, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Die Mindestzahl wird in der Ankündigung der Veranstaltung angegeben. Sie beträgt mangels einer solchen Angabe 8 Personen. Für Veranstaltungen mit weniger als der Mindestteilnehmerzahl steht es im Ermessen der KVHS, ob diese dennoch durchgeführt werden. Sie unterliegen einem besonderen Entgelt, gemäß der geltenden Entgeltordnung.
  2. Die KVHS kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung, aus Gründen, die die KVHS nicht zu vertreten hat (z.B. Ausfall eines Dozenten wegen Krankheit), ganz oder teilweise nicht stattfinden kann.
  3. Kommt eine Veranstaltung nicht zustande, wird die KVHS Sie unverzüglich informieren. Sollten Sie eine längere Anreise haben, erkundigen Sie sich bitte vor Reiseantritt bei unseren Anmeldestellen, ob die Veranstaltung stattfindet.
  4. Bei Veranstaltungsausfall erhalten Sie selbstverständlich die entrichteten Entgelte zurück. Eine Barrückzahlung ist nur möglich, wenn das Entgelt bar bezahlt wurde.
  5. Im Falle einer Teilnehmerbegrenzung behält sich die KVHS Überbelegungen vor, soweit dies unter Berücksichtigung von Inhalt und Konzept der Veranstaltung den Teilnehmern zumutbar ist.
  6. Für Sonderveranstaltungen (z.B. Wochenendseminare, Bildungsurlaube, Exkursionen und Studienreisen) können hiervon abweichende Regelungen gelten, die gesondert veröffentlicht werden.
  7. Wird eine Veranstaltung aus von der KVHS zu vertretenden Gründen abgesagt, so sind die der KVHS vorliegenden verbindlichen Anmeldungen gegenstandslos.

 5 Rücktritt des Teilnehmenden, Umbuchung

  1. Sollten Sie an der gebuchten Veranstaltung nicht teilnehmen können, ist ein Rücktritt nur möglich, wenn Sie spätestens sieben Werktage vor dem ersten Termin schriftlich erklären, dass Sie von der Veranstaltung zurücktreten (außer Sonderfälle, siehe Ziffer 4)
  2. Im Falle des Rücktritts erhalten Sie das entrichtete Entgelt, abzüglich der in Absatz 3 genannten Beträge, zurück. Eine Barrückzahlung ist nur möglich, wenn das Entgelt bar bezahlt wurde.
  3. Bei allen Rücktritten werden € 10,00 pro gebuchten Veranstaltungsplatz, höchstens jedoch das volle Veranstaltungsentgelt, als Bearbeitungsentgelt und zusätzlich die anteiligen Entgelte für bereits stattgefundene Unterrichtseinheiten einbehalten. Bereits entstandene Auslagen (z.B. Materialgeld oder Ähnliches) werden nicht erstattet.
  4. Bitte beachten Sie, dass für die Einhaltung der Fristen und die Berechnung der anteiligen Entgelte der Zugang der Erklärung bei der KVHS maßgeblich ist. Der jeweilige Dozent ist nicht zur Entgegennahme der Erklärung bevollmächtigt.
  5. Ein Rücktritt aus Gründen, wie z.B. eigene Erkrankung oder Wechsel des Dozenten, ist hingegen ausgeschlossen.
  6. Eine telefonische Mitteilung oder die Abmeldung beim Dozenten bzw. das Fernbleiben vom Kurs gelten nicht als Rücktritt.
  7. Die Umbuchung von einer Veranstaltung in eine andere Veranstaltung  im laufenden Programm ist nur möglich, wenn die Rücktrittsbedingungen eingehalten werden und in der gewünschten Veranstaltung ein Platz zur Verfügung steht. Im Falle der Umbuchung wird das für die alte Veranstaltung gezahlte Entgelt unter Abzug der in Absatz 3 genannten Beträge für die neue Veranstaltung zu zahlende Entgelt angerechnet.

 6 Allgemeine Ordnungen

  1. Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch einen bestimmten Dozenten durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen eines Dozenten angekündigt wurde, es sei denn, der Teilnehmer hat erkennbar ein Interesse an einer Durchführung der Veranstaltung gerade durch den angekündigten Dozenten.
  2. Muss eine Veranstaltungseinheit aus von der KVHS nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung eines Dozenten), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird die Veranstaltung nicht nachgeholt, gilt Ziffer 4 Absatz 4.
  3. An gesetzlichen oder kirchlichen Feiertagen in Sachsen-Anhalt finden Veranstaltungen in der Regel nicht statt.
  4. Die Teilnahme an einer Veranstaltung kann bei regelmäßigem Besuch (mindestens 80%) durch die KVHS bescheinigt werden. Die KVHS erhebt dafür ein Entgelt entsprechend der geltenden Entgeltordnung, soweit es nicht im Kursentgelt enthalten ist. Ein Zeugnis/Zertifikat erhält derjenige, der erfolgreich eine Prüfung abgelegt hat. Zu Prüfungen wird ein Teilnehmer nur zugelassen, wenn er das Entgelt der zur Prüfung führenden Veranstaltung(en) bezahlt hat. Die KVHS erhebt dafür ein Entgelt entsprechend der geltenden Entgeltordnung, soweit es nicht im Kursentgelt enthalten ist.
  5. Materialgeld kann zusätzlich anfallen. Unsere Dozenten besorgen das für die jeweilige Veranstaltung erforderliche Material (keine Lehrbücher) in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Das Materialgeld hierfür wird in der Veranstaltung eingesammelt. Abweichend hiervon werden, sofern in den Veranstaltungsbeschreibungen angegeben, die Materialkosten sofort bei der Anmeldung fällig, wenn die erforderlichen Materialien bereits vor Veranstaltungsbeginn besorgt werden müssen. Bitte richten Sie Ihre Reklamationen bezüglich des Materials an die Dozenten. Eine Erstattung von Anschaffungskosten für Unterrichtsmaterial und Lehrbücher ist ausgeschlossen, wenn diese vor der verbindlichen Bestätigung der Veranstaltung beschafft werden.
  6. Wir weisen Sie darauf hin, dass es in den Veranstaltungen der KVHS grundsätzlich untersagt ist, Werbung für Produkte und Dienstleistungen Dritter zu betreiben und Waren jeglicher Art gewerblich und gegen Bezahlung anzubieten. Sie als Teilnehmer sind in keiner Weise verpflichtet, irgendwelche Waren zu erwerben. Wir möchten Sie vielmehr bitten, bei Missachtung dieser Regelung, umgehend die KVHS zu informieren.
  7. Unberührt bleibt das außerordentliche Kündigungsrecht aus wichtigem Grund unter den Voraussetzungen des § 314 BGB. Ein solcher liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
  • a) Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch den Dozenten, insbesondere Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen.
  • b) Ehrverletzungen aller Art gegenüber dem Dozenten, gegenüber anderen Teilnehmern oder Beschäftigten der KVHS,
  • c) Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.),
  • d) Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art.

 7 Sonstiges

  1. Die Haftung der KVHS beschränkt sich auf Fälle, bei denen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens KVHS oder ihrer Erfüllungsgehilfen vorliegt.
  2. Soweit im Zusammenhang mit der Veranstaltungsteilnahme persönliche gesundheitliche Risiken (z.B. bestehende Allergien, Gesundheitsgefährdung bei Schwangerschaft etc.) bestehen, sind Sie verpflichtet, die KVHS vor Veranstaltungsbeginn ausdrücklich auf diese Risiken hinzuweisen.
  3. Aus urheberrechtlichen Gründen müssen wir Sie darauf hinweisen, dass das Fotografieren, Filmen und Mitschneiden auf Band in den Veranstaltungen nicht gestattet sind. Lehrmaterial darf ohne schriftliche Zustimmung der KVHS auf keine Weise verwertet, insbesondere nicht vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergegeben werden.
  4. Die Geschäftsführung der Kreisvolkshochschule sowie die von ihr beauftragten Mitarbeiter üben in den Räumen KVHS das Hausrecht aus. Ihren Weisungen ist Folge zu leisten. Die Geschäftsführung der Kreisvolkshochschule kann im Rahmen dieser Ordnung eine Hausordnung erlassen.
  5. Besucher der KVHS, die gegen diese Ordnung oder die Hausordnung verstoßen, haften für den daraus entstehenden Schaden und können ganz oder zeitweise von Veranstaltungen der KVHS ausgeschlossen werden. Der Vergütungsanspruch der KVHS wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.
  6. In unseren Räumlichkeiten besteht generell ein Rauchverbot.
  7. Es ist untersagt, Tiere in den Unterricht mitzubringen. Dies gilt für alle Veranstaltungen. Ausnahmen bestehen für Führhunde.
  8. Für die Computernutzung gelten besondere Bedingungen.

 8 Gleichstellungsklausel

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern in dieser Ordnung die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

9 Inkrafttreten

Diese Ordnung tritt am 01. Januar 2020 in Kraft.

Anlage zur Ordnung über die Benutzung der Kreisvolkshochschule Harz GmbH - Computernutzung

  1. Bei allen Veranstaltungen, in denen Computer zum Einsatz kommen, gelten diese zusätzlichen Bedingungen, sie sind Vertragsbestandteil.
  2. Mündliche Nebenabreden und Zusagen haben keine Gültigkeit. Unsere Dozenten sind nicht zur Änderung der Vertragsbedingungen berechtigt.
  3. Die im Rahmen der Veranstaltung zugänglich gemachten Programme dürfen auf keine Weise verändert, vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht werden. Die Nutzung ist nur zum Zweck der Veranstaltungsteilnahme zulässig. Bei Zuwiderhandlung haftet der Teilnehmer für entstandene Schäden.
  4. Soweit die KVHS einen Internetzugang zur Verfügung stellt, ist dessen Nutzung nur zum Zweck der Veranstaltungsteilnahme zulässig. Internetseiten mit pornografischem, rassistischem oder diskriminierendem Inhalt dürfen nicht aufgerufen werden. Bei Zuwiderhandlung haftet der Teilnehmer für entstandene Schäden.
  5. Jeder Teilnehmer ist für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. Die KVHS übernimmt keine Haftung für Datenverlust. Die KVHS übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die Anwendung erworbener Kenntnisse, durch die Nutzung erstellter oder veränderter Programme, durch Computerviren oder andere destruktive Programme verursacht werden.
  6. Verstöße gegen die Punkte 3 und 4 dieser Anlage berechtigen die Kreisvolkshochschule zur sofortigen Kündigung des Vertragsverhältnisses mit dem Teilnehmer.

Entgeltordnung der Kreisvolkshochschule Harz GmbH

1 Pflicht zur Entrichtung von Entgelten

  1. Die Nutzer der Kreisvolkshochschule Harz GmbH (nachfolgend „KVHS“ genannt) sind verpflichtet, für die Inanspruchnahme der Einrichtung nach dieser Ordnung Entgelte zu entrichten und werden auf volle Eurobeträge gerundet.
  2. Die Entgelte entstehen mit der verbindlichen Anmeldung (gemäß Benutzerordnung der KVHS) zu einer Veranstaltung.

 2 Höhen der Entgelte

  1. Die Entgelte werden in der Regel auf der Basis der Teilkostenrechnung ermittelt. Als Grundlage dient der Deckungsbeitrag 1 gemäß der anliegenden Tabelle.
  2. Das Entgelt erhöht sich bei allen Kursen um die Beiträge für alle zusätzlichen direkt zurechenbaren Aufwendungen (z.B. Prüfungsentgelte, Miete eines speziellen Raumes etc.) nach dem Grundsatz des Deckungsbeitrages 2 gemäß der anliegenden Tabelle.
  3. Das Entgelt erhöht sich bei allen Kursen um die Beiträge wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist, der Kurs jedoch aus Imageerwägungen der KVHS dennoch durchgeführt werden soll, nach den Sonderreglungen gemäß der anliegenden Tabelle.
  4. Für Kurse, die nicht anerkannte Bildungsveranstaltungen nach Nr. 2.5 der Richtlinie zur Anerkennung und Förderung von Bildungsveranstaltungen nach dem Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung Runderlass des MK vom 8.08.2002 (veröffentlicht im Ministerialblatt 45/2002, in der jeweils geltenden Fassung) sind und Kurse mit Durchführungsgarantie, gelten abweichende Regelungen. In der Regel wird hier eine Vollkostenkalkulation nach dem Grundsatz des Deckungsbeitrages 3 gemäß der anliegenden Tabelle vorgenommen.
  5. Die Höhe der Entgelte je Veranstaltung wird in der Regel in den Veröffentlichungen der KVHS bekannt gemacht.
  6. Für Kopierleistungen und Ausdrucke gelten die Bestimmungen der jeweils gültigen Verwaltungskostenregelung der KVHS.
  7. Sämtliche über die Pauschalen hinausgehende Auslagen, insbesondere Porto, Verpackungs- und Telefonkosten, sind in voller Höhe zu erstatten.
  8. Weitere Entgelte wie für Rücktritte, Umbuchungen, Zertifikate werden gemäß der anliegenden Tabelle erhoben.

 3 Ermäßigungen

  1. Ermäßigungen werden erst ab einem Entgelt von mindestens 30,00 € je Veranstaltung gewährt.
  2. Einzelveranstaltungen (mit weniger als 2 Kurstagen), Exkursionen, Studienreisen, Bildungsreisen, Materialkosten, Fahrtkosten, Verpflegung, Übernachtung und Ähnliches sind generell von der Ermäßigung ausgeschlossen, auch wenn das Entgelt 30,00 € übersteigt.
    • a. Ermäßigungsberechtigt sind Teilnehmer, die im Besitz eines gültigen Sozial- und Familienpasses des Landkreises Harz sind. Die Ermäßigung beträgt maximal 30%.
    • b. Ermäßigungsberechtigt sind Schüler, Studenten und Auszubildende, Schwerbeschädigte mit einem Grad über 50% und Mitglieder des Fördervereines der KVHS. Die Ermäßigung beträgt 20%.
    • c. Ermäßigungsberechtigt sind Mitarbeiter der KVHS und im aktuellen Semester aktive Dozenten. Die Ermäßigung beträgt 50%.
  3. Die Ermäßigungsberechtigung ist vor Veranstaltungsbeginn der KVHS mit der Fälligkeit des Entgeltes nachzuweisen.
  4. Die KVHS kann bestimmte Veranstaltungen von der Ermäßigung ausschließen.
  5. Für verspätetes Einsteigen in eine Veranstaltung gilt folgende Regelung: Es wird ein anteiliges Entgelt fällig. Die Geschäftsführung der KVHS wird ermächtigt je nach Art der Veranstaltung über die Höhe zu entscheiden.
  6. Besteht für den einzelnen Teilnehmer die Möglichkeit verschiedenartiger Ermäßigungen, so kann er nur eine Art der Ermäßigung (in der Regel die Höchste) in Anspruch nehmen.
  7. Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt.

4 Erlass von Entgelten

Die Geschäftsführung der Kreisvolkshochschule Harz wird ermächtigt die Entgelte bei Sonderveranstaltungen (z.B. bei Semestereröffnung, Festakten, Kooperationen und Sonderveranstaltungen), sowie in Härtefällen ganz oder teilweise zu erlassen. Der Härtefall ist nachzuweisen.

5 Entstehung und Fälligkeit der Entgelte

  1. Das Entgelt entsteht mit der Erfüllung der entgelte pflichtigen Tatbestände und wird damit sofort fällig. Schuldner sind die Teilnehmer der KVHS.
  2. Die Zahlung des Entgeltes erfolgt durch das Lastschriftverfahren (bevorzugt) oder durch Überweisung. Im Ausnahmefall erfolgt Barzahlung (z.B. bei Einzelveranstaltungen).
  3. Die Einziehung der rückständigen Entgelte erfolgt über den Weg des Inkasso.
  4. Sind Entgelte rückständig, kann der Nutzer von der Benutzung der KVHS ausgeschlossen werden. Ein Teilnehmer kann vom Kurs ausgeschlossen werden, wenn er das Entgelt nach Aufforderung nicht bezahlt.
  5. Ein Teilnehmer wird von der Teilnahme an weiteren Veranstaltungen der KVHS ausgeschlossen, solange er bei der KVHS noch finanzielle Außenstände hat.

6 Inkrafttreten

Diese Ordnung tritt am 01. Januar 2020 in Kraft.

Anlage Tabelle Entgeltordnung

Nr. Entgelte Art Berechnungsgrundlage  
       
1. Anerkannte Bildungsveranstaltungen ohne besondere Aufwendungen (nach 2 Absatz 1.) Deckungsbeitrag 1 Honorare/Mindestteilnehmerzahl zuzüglich 10% Verwaltungskostenpauschale (maximal 10 €)
       
2. Anerkannte Bildungsveranstaltungen mit zusätzlichen Aufwendungen (nach 2 Absatz 3.) Deckungsbeitrag 2 Honorare/Mindestteilnehmerzahl zuzüglich 10% Verwaltungskostenpauschale (maximal 10 €) zuzüglich der dem Kurs direkt zurechenbaren Kosten (umlagefähige Kosten, wie Miete werden auf die Mindestteilnehmer umgelegt)
       
3. Nichtanerkannte Bildungsveranstaltungen (nach 2 Absatz 5.) Deckungsbeitrag 3 Honorare/Mindestteilnehmerzahl zuzüglich der dem Kurs direkt zurechenbaren Kosten (umlagefähige Kosten, wie Miete werden auf die Mindestteilnehmer umgelegt) zuzüglich der indirekten Kosten je UE aus dem geprüften Jahresabschluss des Vorvorjahres
       
4. Anerkannte Bildungsveranstaltungen bei denen die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist (nach 2 Absatz 4.) Sonderreglung Entgelt aus Deckungsbeitrag zuzüglich 10%
       
5. Entgelt für Rücktritt und Umbuchung pauschal 10,00 € pro gebuchten Veranstaltungsplatz, höchstens jedoch das volle Veranstaltungsentgelt, als Bearbeitungsentgelt und zusätzlich die anteiligen Entgelte für bereits stattgefundene Unterrichtseinheiten. Bereits entstandene Auslagen (z. B. Materialgeld oder Ähnliches) werden nicht erstattet
       
6. Entgelt für Zertifikate pauschal 3,00 €
       
7. Entgelte für Mahnungen pauschal 10,00 €

Widerrufsbelehrung im Fernabsatzgeschäft

Sie können Ihre Anmeldung, die Sie über die Webseite der KVHS getätigt haben, innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Diese Frist beginnt frühestens mit dem Empfang dieser Belehrung bzw. ihrer Kenntnisnahme. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt der fristgerechte Eingang des Widerrufs.

Der Widerruf ist zu richten an die:

Kreisvolkshochschule Harz GmbH

Heiligegeiststraße 8

06484 Quedlinburg

E-Mail: info@kvhs-harz.de

Der Widerruf Ihrer Anmeldung ist der Kreisvolkshochschule Harz ausdrücklich und schriftlich mitzuteilen. Das Fernbleiben von der Veranstaltung gilt nicht als Willenserklärung. Der Widerruf gilt nicht für bereits begonnene Kurse. Sofern die Widerrufsfrist in die Rücktrittsfrist hineinragt, die in der Ordnung zur Benutzung der Kreisvolkshochschule Harz festgelegt ist, so hat die Rücktrittsfrist Vorrang.