252-12001 Unterhalt für Kinder und Erwachsene
Beginn | Mi., 27.08.2025, 18:00 - 20:00 Uhr |
Kursgebühr | entgeltfrei |
Dauer | 1 x |
Kursleitung |
Paul Hoffmann
Fachanwalt |
Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) arbeitet seit 1975 auf allen Bereichen des Familienrechts und ist mit etwa 5.000 Mitgliedern der mitgliederstärkste bundesweit arbeitende Familienrechtsverband in der Bundesrepublik Deutschland. Der Verband ist eine Selbsthilfeorganisation seiner Mitglieder und steht allen Hilfesuchenden im Bereich Familien- und Unterhaltsrecht offen.
In Zusammenarbeit mit der Kreisvolkshochschule Harz bietet ISUV e.V. regelmäßig interessante Vortragsangebote für alle Interessierten an.
Ein Rechtsanwalt zeigt, wer was von wem fordern kann und wie gerechnet wird.
Die wohl bekannteste Form der Pflichtversorgung Angehöriger ist der Kindesunterhalt. Dafür gibt es die sog. Düsseldorfer Tabelle, bei der jedoch viele Details beachtet werden müssen: Wie viele Unterhaltsberechtigungen liegen vor? Geht es um Minderjährige, im Wechsel- oder Residenzmodell? Bleibt dem oder der Unterhaltszahlenden genug zum Leben? Manchmal reicht der Trennungsfamilie insgesamt einfach das Geld nicht; dann kann der Staat einspringen. Sind oder waren Getrennte verheiratet, kommt meist ein Ehegattenunterhalt hinzu – manchmal sogar nach einer Scheidung. Etwas seltener ist da schon der Elternunterhalt, bei dem ein höherer Selbstbehalt gilt.
Ein im Familienrecht sehr erfahrener Rechtsanwalt aus Halberstadt verdeutlicht anhand von Rechenbeispielen, welche Ansprüche bestehen und wo z.B. das Jugendamt helfen kann.
Eine Anmeldung unter halberstadt@isuv.de oder in der KVHS Harz ist wünschenswert. Der Eintritt ist frei.
Kursort
Raum K 2
Theaterstraße 638820 Halberstadt