Bildungsurlaub und Bildungsfreistellung - Informationen, Voraussetzungen und Antragstellung

Bildungsurlaub - auch Bildungsfreistellung oder Bildungszeit genannt - ist ein gesetzlich geregelter Sonderurlaub. Der deutsche Staat fördert damit die Initiative von Arbeitnehmer:innen und Angestellten zur persönlichen und beruflichen Weiterbildung.

Bis zu einer Woche lang im Bildungsurlaub lernen, beurlaubt von der Arbeit, während das Gehalt weiter gezahlt wird. Daher kommt übrigens der Name Bildungsurlaub. Bildungsurlaub ist kein Erholungsurlaub und in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich geregelt. Unsere Kurse für Bildungsurlaub sind für Sachsen-Anhalt und Niedersachsen anerkannt.

Die Kosten für den Bildungsurlaub teilen sich in der Regel Arbeitnehmer:innen (Kursentgelt und eventuell anfallende Übernachtungs- und Verpflegungskosten), und Arbeitgeber:innen (Lohnfortzahlung für die Tage im Bildungsurlaub). Schließlich profitieren beide Seiten vom Wissenszuwachs: Arbeitgeber:innen durch das neu erworbene Wissen, das dem Unternehmen zur Verfügung steht und Arbeitnehmer:innen durch die Gewissheit, auf diese Weise stets fachlich auf aktuellem Stand zu sein oder Neues zu Themen seiner Wahl zu erfahren.


▶ Unsere Kurse und Seminare für anerkannten Bildungsurlaub

Melden Sie sich jetzt für Ihre ganz persönliche Bildungszeit an! Unsere Angebote sind in der Regel für Sachsen-Anhalt und Niedersachsen anerkannt.


Bedingungen und Voraussetzungen für Arbeitnehmer:innen und Angestellte

In der Regel gilt der Ort, an dem Sie arbeiten beziehungsweise der Ort, der in Ihrem Arbeitsvertrag als Arbeitsort festgelegt ist.

Bildungsurlaub in Sachsen-Anhalt

 

Wieviel?

  • 5 Tage pro Jahr (bei 5 Tagen Arbeit/Woche), Zusammenfassung von 2 Jahren ist möglich
  • Frühestens 6 Monate nach Beginn des Beschäftigungsverhältnisses

Für wen?

  • Für Arbeitnehmer:innen
  • Für Auszubildende
  • nicht für Beamt:innen, Richter:innen

Art der Veranstaltung

  • Berufliche Weiterbildung
  • Mindestdauer „mehrtägig“ en bloc oder in Intervallen, in der Regel 8 Unterrichtsstunden, täglich mindestens 6 Unterrichtsstunden
  • Antragstellung beim Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn, möglich Ablehnung in der Regel 3 Wochen, spätestens aber 3 Tage vor Kursbeginn

Achtung: Arbeitnehmer:innen in Betrieben bis 5 Beschäftigte haben keinen Anspruch auf Bildungsurlaub

Anerkennung: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (LVwA)

Bildungsurlaub in Niedersachsen

 

Wieviel?

  • 5 Tage pro Jahr (bei 5 Tagen Arbeit/Woche), Zusammenfassung von 2 Jahren auch rückwirkend möglich
  • Frühestens 6 Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses

Für wen?

  • Arbeitnehmer:innen
  • nicht für Beamt:innen

Art der Veranstaltung

  • Politische und Berufliche und Allgemeine Weiterbildung
  • Schulungen für das Ehrenamt
  • Mindestdauer 5 Tage, davon 3 Tage en bloc, am An- und Abreisetag je mindestens 4 Unterrichtsstunden, täglich 8 Unterrichtsstunden
  • Antragstellung beim Arbeitgeber spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn

Achtung: Anspruch auf Bildungsurlaub ist auf max. 50 % der Beschäftigten (umgerechnet) pro Jahr beschränkt

Anerkennung: Niedersächsische Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung (AEWB)


So stellen Sie Ihren Antrag auf Bildungsurlaub beim Arbeitgeber

1. Prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf eine Freistellung haben und die Voraussetzungen in Ihrem Bundesland auf Sie zutreffen. Entscheidend ist dabei der Arbeitsort, nicht der Wohnort.

 

2. Wählen Sie einen passenden Kurs aus unserem Angebot aus. Die meisten unserer Bildungsurlaube sind in Sachsen-Anhalt und Niedersachsen anerkannt. Einen Hinweis dazu finden Sie jeweils in der Beschreibung des Kurses.

Unser Bildungsangebot für Bildungsurlaub

 

3. Melden Sie sich zum Bildungsurlaub an. Wir senden Ihnen nach der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung zu, die Sie bei Ihrem Arbeitgeber einreichen. Achten Sie außerdem auf die gesetzlich geregelten Antragsfristen, je nach Bundesland spätestens 4 oder 6 Wochen vor Seminarbeginn.

Tipp: Berücksichtigen Sie bei der Auswahl des gewünschten Seminars, dass der Arbeitgeber Ihre Abwesenheit einplanen muss. Eine frühzeitige Beantragung und die Wahl eines Zeitpunkts außerhalb von betrieblichen Stoßzeiten oder Urlaubszeiten machen es für beide Seiten leichter.

 

4. Reichen Sie die Anmeldebestätigung gemeinsam mit einem formlosen Anschreiben bei Ihrem Arbeitgeber ein - an der Stelle, an der Sie auch Ihren Erholungsurlaub beantragen. Vermerken Sie unbedingt das Abgabedatum auf dem Schreiben und lassen Sie sich das Abgabedatum bestätigen, z. B. durch den Eingangsstempel oder eine Kopie für Ihre Unterlagen.

 

5. Ihr Arbeitgeber prüft jetzt Ihren Antrag auf Bildungsurlaub und informiert sie über seine Entscheidung. Dafür darf er sich nicht beliebig viel Zeit lassen. Die Fristen zur Ablehnung sind gesetzlich festgelegt. Eine Ablehnung muss er Ihnen in jedem Fall begründen. Lassen Sie sich dies schriftlich geben und prüfen Sie sie am besten mit fachlicher Unterstützung.

Berechtigte bzw. gesetzlich festgelegte Gründe für die Ablehnung können sein:

  • nicht eingehaltene Fristen
  • zwingende betriebliche Gründe wie Unabkömmlichkeit vom Arbeitsplatz zum beantragten Zeitpunkt
  • Schutz von Kleinunternehmen mit bis zu 5 Beschäften

Tipp: Wenn die Ablehnung sich nur auf das konkrete Seminar oder den konkreten Termin bezieht, stellen Sie einen neuen Antrag für ein anderes Thema oder einen anderen Termin.

 

6. Wenn Ihr Arbeitgeber keine Einwände hat, können Sie jetzt Ihren Bildungsurlaub besuchen.

Tipp: Sollten Sie während des Bildungsurlaubs erkranken, melden Sie sich unmittelbar beim Arbeitgeber und bei uns krank. Sonst haben Sie Fehltage.

 

Nach dem Bildungsurlaub: Wenn Sie an allen Tagen an Ihrem Bildungsurlaub teilgenommen haben, erhalten Sie von uns eine Teilnahmebescheinigung. Diese legen Sie Ihrem Arbeitgeber nach dem Bildungsurlaub vor.


Sie benötigen Beratung?

Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen an:

Petra Hoyer

Fachbereichsleitung Bildungsurlaub

Tel.: 0 39 41 / 69 78 13

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