Gesundheit / Krankenkassen geförderte Kurse
Diese Kurse sind nach § 20 SGB V Primärprävention von Krankenkassen und der Zentralen Prüfstelle für Prävention (ZPP) anerkannt. Um die Rückvergütung der Krankenkasse zu erhalten, ist eine Teilnahmequote von mindestens 80% der Kursstunden notwendig. Nach Kursende erhalten Sie von uns eine Teilnahmebestätigung zur Vorlage für Ihre Krankenkassen.

Die Krankenkassen bezuschussen die Kurse in unterschiedlicher Höhe. Bitte infomieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die Förderbedingungen.

Krankenkassen geförderte Kurse


Diese Kurse sind nach § 20 SGB V Primärprävention von Krankenkassen und der Zentralen Prüfstelle für Prävention (ZPP) anerkannt. Um die Rückvergütung der Krankenkasse zu erhalten, ist eine Teilnahmequote von mindestens 80% der Kursstunden notwendig. Nach Kursende erhalten Sie von uns eine Teilnahmebestätigung zur Vorlage für Ihre Krankenkassen.

Die Krankenkassen bezuschussen die Kurse in unterschiedlicher Höhe. Bitte infomieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die Förderbedingungen.


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