Bildungsurlaub / Bildungsfreistellung

Ihre Chance auf Weiterbildung mit Lohnfortzahlung

Bildungsurlaub – auch Bildungsfreistellung oder Bildungszeit genannt – ist ein gesetzlich geregelter Sonderurlaub zur beruflichen und politischen Weiterbildung. Arbeitnehmer*innen erhalten dafür bezahlte Freistellung von der Arbeit – in der Regel für bis zu fünf Tage pro Jahr.

Das Angebot richtet sich an Beschäftigte, deren Arbeitsort in einem Bundesland mit Bildungsurlaubsgesetz liegt – z. B. Sachsen-Anhalt oder Niedersachsen. Unsere Kurse sind in beiden Bundesländern anerkannt.

Wichtig: Bildungsurlaub ist kein Erholungsurlaub. Er dient der Weiterentwicklung – sowohl im Beruf als auch persönlich. Die Kosten tragen in der Regel Arbeitnehmerinnen (Kursgebühren, ggf. Unterkunft/Verpflegung) und Arbeitgeberinnen (Lohnfortzahlung) gemeinsam. Beide Seiten profitieren vom Wissensgewinn.

Bedingungen und Voraussetzungen

Bildungsurlaub in Sachsen-Anhalt

Wieviel?

  • 5 Tage pro Jahr (bei 5 Tagen Arbeit/Woche), Zusammenfassung von 2 Jahren ist möglich
  • Frühestens 6 Monate nach Beginn des Beschäftigungsverhältnisses

Für wen?

  • Für Arbeitnehmer:innen
  • Für Auszubildende
  • nicht für Beamt:innen, Richter:innen

Art der Veranstaltung

  • Berufliche Weiterbildung
  • Mindestdauer „mehrtägig“ en bloc oder in Intervallen, in der Regel 8 Unterrichtsstunden, täglich mindestens 6 Unterrichtsstunden
  • Antragstellung beim Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn, möglich Ablehnung in der Regel 3 Wochen, spätestens aber 3 Tage vor Kursbeginn

Achtung: Arbeitnehmer:innen in Betrieben bis 5 Beschäftigte haben keinen Anspruch auf Bildungsurlaub

Anerkennung: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (LVwA)

Bildungsurlaub in Niedersachsen

Wieviel?

  • 5 Tage pro Jahr (bei 5 Tagen Arbeit/Woche), Zusammenfassung von 2 Jahren auch rückwirkend möglich
  • Frühestens 6 Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses

Für wen?

  • Arbeitnehmer:innen
  • nicht für Beamt:innen

Art der Veranstaltung

  • Politische und Berufliche und Allgemeine Weiterbildung
  • Schulungen für das Ehrenamt
  • Mindestdauer 5 Tage, davon 3 Tage en bloc, am An- und Abreisetag je mindestens 4 Unterrichtsstunden, täglich 8 Unterrichtsstunden
  • Antragstellung beim Arbeitgeber spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn

Achtung: Anspruch auf Bildungsurlaub ist auf max. 50 % der Beschäftigten (umgerechnet) pro Jahr beschränkt

Anerkennung: Niedersächsische Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung (AEWB)

So beantragen Sie Bildungsurlaub

– Schritt für Schritt

1. Anspruch prüfen
Informieren Sie sich, ob Sie Bildungsurlaub in Ihrem Bundesland in Anspruch nehmen können. Maßgeblich ist Ihr Arbeitsort, nicht der Wohnort.

2. Passenden Kurs auswählen
In unserem Angebot finden Sie zahlreiche anerkannte Bildungsurlaube. In der Kursbeschreibung ist die Anerkennung für Sachsen-Anhalt oder Niedersachsen jeweils vermerkt.
[Unser Kursangebot für Bildungsurlaub]

3. Frühzeitig anmelden
Melden Sie sich zum gewünschten Kurs an. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung, die Sie mit einem formlosen Antrag Ihrem Arbeitgeber vorlegen. Beachten Sie die gesetzlich festgelegten Fristen (je nach Bundesland i. d. R. 4 bis 6 Wochen vor Beginn).

Tipp: Wählen Sie einen Zeitraum außerhalb betrieblicher Stoßzeiten und beantragen Sie frühzeitig – das erleichtert die Genehmigung.

4. Antrag beim Arbeitgeber einreichen
Reichen Sie die Anmeldebestätigung mit einem kurzen Anschreiben bei Ihrem Arbeitgeber ein – dort, wo auch Urlaubsanträge gestellt werden. Lassen Sie sich den Eingang z. B. durch Stempel oder Kopie bestätigen.

5. Entscheidung abwarten
Der Arbeitgeber muss innerhalb einer gesetzlichen Frist reagieren. Eine Ablehnung muss schriftlich begründet sein – z. B. bei:

  • Nichteinhaltung der Frist
  • dringenden betrieblichen Gründen
  • Schutzregelungen für Kleinstunternehmen (bis 5 Beschäftigte)

Tipp: Wird nur das konkrete Seminar abgelehnt, versuchen Sie es mit einem anderen Thema oder Termin.

6. Bildungsurlaub wahrnehmen
Liegt die Zustimmung vor, besuchen Sie den Kurs. Bei Krankheit während des Seminars melden Sie sich bitte umgehend bei Ihrem Arbeitgeber und bei uns ab.

Nach dem Kurs:
Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung, die Sie Ihrem Arbeitgeber als Nachweis vorlegen.

Sie haben noch offene Fragen oder Wünsche?
Schreiben Sie uns gern eine Nachricht über das Kontaktformular, oder wenden Sie sich direkt an den für Ihr Anliegen passende Kontaktperson.

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